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Zur Geschichte der
Waldnutzung in Österreich

Ein Fachbeitrag von Elisabeth Johann

Nachhaltigkeit ist in der österreichischen Waldbewirtschaftung ein Gütesiegel mit langer Tradition. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts wurden gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um den Wald durch eine nachhaltige Bewirtschaftung zu erhalten. Neben dem ökonomischen und sozialen Wert der Wälder erhielt Naturschutz erstmals Bedeutung.

Wertvolle Ressource

Der Wald ist eine der bedeutendsten Ressourcen für uns Menschen. Über Jahrtausende lieferte er uns Rohstoffe, die wir zum Überleben und Leben brauchten: Holz, Früchte, Beeren, Pilze, Honig und Arzneien. Zudem bot er Schutz vor Naturgefahren wie Lawinen, Murenabgängen und Hochwasser. Oft wurde er lediglich als Rohstoffproduzent für die der Waldbewirtschaftung nachgelagerten Industrien und Gewerbe oder die Jagd betrachtet. Als sogenannter Nährwald trug er zur Existenzsicherung der ländlichen Bevölkerung bei, die ohne die Bewirtschaftung des Waldes in Form von Brandwirtschaft, Waldweide und Streunutzung nicht hätte überleben können.

Holz war stets ein wertvoller Rohstoff, der nach den ersten Ansiedelungen und mit dem Bevölkerungswachstum in einem ständig wachsenden Umfang für Holzbauten und Wärme benötigt wurde. Holz prägte unsere Kultur in allen Gebieten und bildete bis ins 19. Jahrhundert für alle Wirtschaftszweige die Grundlage ihres Wachstums.

Der Holzverbrauch der Bevölkerung ist für die vorgeschichtliche wie für die frühgeschichtliche Zeit, besonders aber seit dem Mittelalter nicht zu gering einzuschätzen. Allein das zum Zweck gewerblicher Holznutzung abgegebene Nutzholz umfasste laut »Taxbüchel des Waldamtes im Wienerwald« von 1671 – 76 verschiedene Sortimente wie Eichenstämme, Tannenholz, Binderholz, Leiterholz, Kohlholz, Kalkholz, Drechslerholz, Tischlerholz, Schindeln usw. In dem »Brenn- und Bauholzaufschlag« Kaiser Leopolds von 1698 werden sogar an die 90 Holzsortimente erwähnt.

Holz hatte bis zu seiner Substitution durch fossile Brennstoffe im Zuge der industriellen Revolution eine absolut dominierende Stellung als fast ausschließliche Wärme-, Kraft- und Energiequelle für das frühkapitalistische Großgewerbe und als Rohstoff für den gewerblichen wie privaten Gebrauch. Vor allem in den Alpenländern war der Bedarf der Montanindustrie ein so großer, dass sogar die schönsten Nutzholzbestände nicht nur an Fichte, sondern auch an Lärche und Zirbe in die Kohlenmeiler oder als Hallholz in die Sudpfannen der Saline wanderten.

Viele Länder der Erde durchleben heute eine Art »vorindustrielle Umwandlungs- und Übernutzungsphase« ihrer Wälder, wie sie vom 16. Jahrhundert an durch drei Jahrhunderte auch in den österreichischen Alpenländern anzutreffen war. Der hohe Energiebedarf der Eisenindustrie und der Salinen und Sudwerke führte im Laufe der Neuzeit an vielen Orten zu ausgedehnten, hoch in die Berge hinaufreichenden Kahlschlägen. Für den Abbau und die Weiterverarbeitung von Erzen, vor allem Eisenerz, und Salz war der Wald die Grundlage, das Holz das wichtigste Betriebsmittel. Holz brauchte man für die Herstellung der Grubenbauten, für die langen Holzrohre als Transportmittel der Sole zu den Pfannhäusern, für Kufen und Fässer zur Verpackung des Salzes, für Salzschiffe, Riesen, Klausen, Triftrechen und Uferschutzbauten, am meisten aber als Brennholz zum Aussieden der Salzsole in den Pfannen, als Holzkohle zum Ausschmelzen des Eisenerzes in den Hochöfen und zum Schmieden des Eisens in den Hammerwerken. Durch die Verleihung des Berg- und Forstregals an geistliche und weltliche Landesfürsten durch die deutschen Könige wurde nicht nur der Abbau von Erzen und Salz am Berg geregelt, sondern auch die Holzversorgung der Salinen, Berg-, Hütten-, Hammer- und Sudwerke gesichert, die aufgrund eines wirkungsvollen Steuersystems die wichtigste Einnahmequelle für den Fiskus darstellten.

Der frühkapitalistischen und merkantilistischen Einstellung der Staatsgewalt entsprechend, wurden dabei die Interessen der Montan- und anderer Industriebetriebe in den Vordergrund gestellt. Die Zeit von 1500 bis 1800 ist somit dadurch gekennzeichnet, dass eine weitgehend naturalwirtschaftliche Selbstversorgung der Bäuerinnen und Bauern sowie Bürger:innen mit Brennholz in eine Periode überging, in der sich die erwerbswirtschaftlichen Tendenzen des Großgewerbes über die hauswirtschaftliche Bedarfsdeckung schoben. Da der Holztransport mühsam und teuer war, kam es zu einer Konzentration der Holznutzung überall dort, wo entsprechende Transporteinrichtungen gebaut werden konnten. In der Auswirkung auf den Wald, ist durch diese Verknappung der Ressourcen ein regionales Anwachsen großflächenhafter Übernutzungen festzustellen. Damit aber geriet die Montanindustrie in Konflikt mit der örtlichen Bevölkerung, die um die nachhaltige Holzversorgung ihrer Bauernhöfe fürchten musste. Aber auch die von den Bäuerinnen und Bauern praktizierte landwirtschaftliche Nutzung des Waldes in Form von Waldweide und Streunutzung war der großgewerblichen Holzerzeugung und auch den Förstern ein Dorn im Auge.

 

Knappheit als Wegbereiter der Nachhaltigkeit

Eine örtlich vielfach spürbare Holzverknappung gab Anlass, sich Sorgen um die Erhaltung des Waldes und seiner Erträge zu machen. Sie gab damit den entscheidenden Anstoß, an einen Ausgleich innerhalb der Nutzungsinteressen zu denken. Damit begann der Wandel von der Ausbeutung des Waldes hin zu einer geregelten Forstbewirtschaftung mit der Ordnung der Nutzung und Verantwortung für einen nachhaltigen Nachwuchs der Wälder. Das wichtigste Kriterium aller gesetzlichen Nutzungsregelungen war die Sicherung der Holzversorgung, die nur möglich schien durch eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.

Aufgrund der Langfristigkeit des Heranwachsens der Wälder war eine Waldbestandsaufnahme, z. B. in Form sogenannter »Waldbereitungen«, eine wichtige Voraussetzung für eine langfristige Planung. Sie bildeten für eine lange Zeit auch die Grundlage für alle weiteren gesetzlichen Maßnahmen. In späteren Jahrhunderten gingen daraus die Forsteinrichtungen und in der heutigen Zeit die Großrauminventuren als ein forstpolitisches Informationsinstrument hervor. Die Anfänge einer systematischen Pflege des Waldes lassen sich bereits in den königlichen Forsten verfolgen. Im Jahre 888 werden auf den Königsgütern um Wels Förster und Jäger ausdrücklich bezeugt. Auch in den Wirtschaftsvorschriften Karls des Großen heißt es: »Wo Wälder sein müssen, da sollen sie nicht zugeben, dass sie zu sehr behauen und verwüstet werden«. Auch in der Dienstordnung an den Förster zu Dornbach im Wienerwald wurden bereits im Jahre 1308 wichtige Hinweise für die Wiederbestockung nach Abtrieb gegeben: Zehn bis zwölf Eichenstämme ließ man als Samenbäume stehen.

Die Gründe, den Wald vor anthropogenen Einflüssen zu schützen, haben analog mit der Entwicklung der Kultur im Laufe der Geschichte Veränderungen erfahren, jedoch sind nur wenige von ihnen hinfällig geworden. Solche Motive waren etwa die Sicherung des kaiserlichen Jagdreviers, oder die Brennholzversorgung der ländlichen und städtischen Bevölkerung, oder die nachhaltige Holzversorgung der Montanwerke. Daher finden sich Waldnutzungsregelungen und Waldbewirtschaftungsvorschriften sowohl in den spätmittelalterlichen Weistümern der einzelnen Ortschaften als auch in lokalen herrschaftlichen und landesherrlichen Wald- und Forstordnungen, die vom 15. bis ins 19. Jahrhundert publiziert wurden.

Einer der wesentlichsten Punkte dieser Vorschriften war die Regelung der Holznutzung. Jedoch enthielten diese gesetzlichen Bestimmungen bereits auch Anweisungen zur Wiederbewaldung und oft eine Reihe von waldpfleglichen Maßnahmen wie das Verbot des Streurechens, Anweisungen für die Durchführung von Durchforstungen und ein Nutzungsverbot für junge Waldbestände. Schließlich wurde mit dem Reichsforstgesetz vom 3. Dezember 1852 seitens des Staates für einzelne Kronländer ein Jahrhundertwerk geschaffen, das bis zum Jahr 1975 rechtskräftig war. Es hatte keine Beziehung mehr zu den Waldordnungen vergangener Tage und stellte die Bewirtschaftung der Wälder auf eine völlig neue moderne Grundlage.

 

Kaiserliche Gesetze zum Schutz des Waldes, der Menschen und der Natur

Das erstmals im ganzen Land gültige Reichsforstgesetz, das am 1. Januar 1853 in Kraft trat, brachte einen Wendepunkt in der Geschichte der österreichischen Forstverfassung. Es behandelte Fragen des Waldeigentums, die Rodung, Aufforstung, Waldverwüstung, den Schutz nachbarlicher Wälder gegen Windschäden, die Schutzwälder, Waldservitute, die Waldweide, Streugewinnung, das Servitutsholz, die Ausscheidung von Schonungsflächen, die Holzbringung, Bannlegung, Gemeindewälder, die Erstellung von Wirtschaftsplänen, die Bestellung von Wirtschaftsführern und die Überwachung der Waldbewirtschaftung durch die politischen Behörden. Als oberste Maxime galt dabei, dass die Waldfläche in Österreich in ihrem vollen Umfang erhalten bleiben sollte. Das heißt, das Gesetz sollte dafür Sorge tragen, dass dort, wo bisher Wald gewesen war, auch in Zukunft Wald sein würde. Die Forste wurden nicht nur als Erzeuger verschiedener Produkte betrachtet, sondern sie hatten in den Augen des Gesetzgebers eine große öffentliche Bedeutung, indem sie Schutz gegen Naturereignisse gewährten und Klima und Wasserversorgung wesentlich beeinflussten. Daher wurde auch die private Forstwirtschaft beschränkt. Die Frage, welche Aufgaben der Staat wahrnehmen und inwieweit er aus Rücksicht auf das öffentliche Wohl das freie Handeln des einzelnen Staatsbürgers beschränken sollte, wurde seinerzeit in der Gesellschaft in allen Kronländern intensiv diskutiert.

Da trotz des bestehenden Forstgesetzes der Zustand der Wälder in vielen Bereichen unbefriedigend blieb, kam es zu einer Reihe von Durchführungsverordnungen. Dabei sah man einen engen Zusammenhang zwischen dem Schutz des Eigentums und der Pflege der Wälder. Weiters nahm noch eine Reihe von kaiserlichen Verordnungen Einfluss auf die Bewirtschaftung, wie z. B. das Kaiserliche Patent vom 5. Juli 1853, betreffend der Abtretung von Grund und Boden, das zur Klärung der Eigentumsfrage und damit zu einer konfliktfreieren Waldwirtschaft beitrug. Die große Welle zum Schutz des Gebirgswaldes im Interesse der Kulturlandschaft und zum Schutz der Bevölkerung kam in Österreich allerdings erst auf, nachdem als Folge der großen Kahlschläge und ihrer nachfolgenden Beweidung nach Starkregen Hochwasserkatastrophen wie Murenabhänge und Überschwemmungen auftraten, die sowohl an Intensität als auch an Häufigkeit seit Beginn des 19. Jahrhunderts ständig zunahmen. Das in der Folge verabschiedete Gesetz betreffend der Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern vom 30. Juni 1884 hatte die nachhaltige Sicherung dieser Wohlfahrtsfunktionen zum Ziel.

Mit der zunehmenden Belastung der Natur durch den Menschen wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts etwa gleichzeitig wie in allen Kulturstaaten Mitteleuropas auch in Österreich die Idee des Naturschutzes von einer Gesellschaftsschicht aufgegriffen, die in städtischen Ballungsgebieten wohnte und nicht mehr unmittelbar aus der ökonomischen Nutzung der Wälder Vorteile zog. Anders als bei dem Schutzwaldgedanken stand hier der Wald selbst im Vordergrund, nämlich die Erhaltung des Waldes um seiner selbst willen als ein wesentlicher und unverzichtbarer Teil der Landschaft. Diesen Gedanken versuchten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einige Forstleute in die Tat umzusetzen, indem sie kulturelle und ästhetische Gesichtspunkte der Waldwirtschaft berücksichtigten. Manche Waldeigentümer:innen gingen sogar so weit, Waldflächen, die noch Urwaldcharakter aufwiesen, ganz außer Nutzung zu stellen.

 

Die moderne Forstgesetzgebung

Der erste Abschnitt des kaiserlichen Patents vom 3. Dezember 1852, der sich vorwiegend mit der nachhaltigen Bewirtschaftung der Forste beschäftigt hatte, war über hundert Jahre bis zur Herausgabe des Forstgesetzes vom 5. Juli 1975 wirksam. Die übrigen Abschnitte wurden aufgrund neuerer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse ersetzt und im Forstrechtsbereinigungsgesetz vom 12. Juli 1962 zusammengefasst. Das Forstgesetz 1975 brachte insofern einen völlig neuen Aspekt ein, indem die Erhaltung der Nachhaltigkeit der vielfachen Waldwirkungen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung) gesetzlich festgeschrieben wurde. Die Forstgesetznovelle vom 27. Februar 2002 berücksichtigt u. a. Aspekte der Ökologie, indem der Naturverjüngung mehr Zeit zur Entfaltung gegeben wird, um die genetische Vielfalt zu erhalten.

Das uns in der Gegenwart vertraute Bild des österreichischen Waldes ist in einem hohen Maß durch die Waldbewirtschaftung geformt und nicht viel mehr als 200 Jahre alt. Ein Vergleich mit der ursprünglichen Bestockung zeigt, dass sich der Anteil der einzelnen Baumarten im vergangenen Jahrtausend stark verändert hat. Insgesamt stehen die Nadelbäume heute wesentlich mehr im Vordergrund als im Naturwald, die Laubbäume wurden auf die Hälfte reduziert. Die vielhundertjährigen Alteichen und Buchen, die noch im Mittelalter einen wesentlichen Bestandteil der Wälder bildeten, und die durch ihr hohes Alter und ihre Mächtigkeit dem Menschen als ein überzeitliches und riesenhaftes Sinnbild erschienen und damit zu der hohen kultischen Stellung von Baum und Wald im Brauchtum führten, sind lange schon aus unseren heimischen Wäldern verschwunden. Doch letztlich gilt der Wald in der Kulturlandschaft – im Gegensatz zum waldfreien Land – noch immer als schlechthin etwas Ewiges, selbst wenn er gesät oder gepflanzt ist.

Die Baumartenzusammensetzung in Ertragswäldern verändert sich in den letzten Jahren wieder stetig zugunsten der Laubholzarten. Die Wiederbewaldung der Borkenkäfer-Schadflächen zeigt in Oberösterreich, dass allein 20 % der gesetzten Baumarten auf die Baumart Eiche entfallen.

Nachhaltigkeit

Länder wie Brasilien, Indonesien und die Republik Kongo durchleben heute eine Art »vorindustrielle Umwandlungs- und Übernutzungsphase« ihrer Wälder, wie sie vom 16. Jahrhundert an durch drei Jahrhunderte auch in den österreichischen Alpenländern anzutreffen war. Der hohe Energiebedarf der Eisenindustrie und der Salinen und Sudwerke führte im Laufe der Neuzeit an vielen Orten zu ausgedehnten Kahlschlägen. Eine örtlich vielfach spürbare Holzverknappung gab Anlass, sich Sorgen um die Erhaltung des Waldes und seiner Erträge zu machen. Um die Waldfläche Österreichs in ihrem vollen Umfang zu erhalten und eine nachhaltige Versorgung mit Holz sicherzustellen, stellte man die Bewirtschaftung der Wälder mit dem erstmal im ganzen Land gültigen Reichsforstgesetzt von 1853 auf eine völlig neue Grundlage.

Fläche

Die österreichischen Wälder bedecken nahezu 48 % des Landes. Dabei handelt es sich um eine Fläche von circa 4 Mio. ha, was in etwa der Größe der Schweiz entspricht. Österreichs Waldfläche wächst jährlich um 3.400 ha. Umgerechnet sind das 4.762 Fußballfelder. Von 1970 bis 2020 hat der Wald um die Fläche Vorarlbergs zugenommen.

Besitz

Die österreichischen Wälder befinden sich zu 82 % in Privateigentum. Nur in Portugal ist der Anteil Privatbesitz höher. 50 % ist Kleinwald (< 200 ha), der von rund 99 % der österreichischen Familienwaldbetriebe bewirtschaftet wird. 18 % der Waldfläche sind öffentliche Wälder. Davon besitzen die Bundesforste 15 % und Länder und Gemeinden 3 %.

Zum Weiterlesen

Kostbarkeiten im Wald - Hohlwege, Glashütten und Co.
Wald, Holz & Klimaschutz
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft

Zum Nachlesen

Quellen

  • Ein Fachbeitrag von Elisabeth Johann

Elisabeth Johann hat Rechtswissenschaften, Geschichte, Volkswirtschaft, Forstwissenschaft an den Universitäten Wien, München, Freiburg studiert und an Projekten der Universitäten München, Wien, der Universität für Bodenkultur Wien und der Österr. Akademie der Wissenschaften (Umweltmonitoring) mitgearbeitet. Sie hatte eine Vertretungsprofessur an der Universität Freiburg, Arbeitsbereich Forstgeschichte und einen Lehrauftrag an der Universität für Bodenkultur für Internationale Forstgeschichte. 1995 wurde sie zur Leiterin der Fachgruppe Forstgeschichte der IUFRO, des Internationalen Verbandes forstlicher Forschungsanstalten und der Arbeitsgruppe Forstgeschichte des Österreichischen Forstvereins bestellt. Sie ist Autorin bzw. Mitautorin von fünf Büchern und rund vierzig wissenschaftlichen Arbeiten und arbeitet am Projekt »Umweltgeschichte der Stadt Wien« (Holzversorgung und Umweltbewegung)

 

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